Bei Bestandsgebäuden können ab 01.01.2024 folgende Optionen gewählt werden (Auszug aus dem neuen Fördermittelkonzept):
Anschluss an ein Wärmenetz: Der Ausbau der Nah-und Fernwärmenetze ist ein entscheidender Hebel für die Wärmewende, da verschiedene erneuerbare Wärmequellen gut miteinander kombiniert werden können. Der Anschluss an ein Wärmenetz erfüllt die Anforderungen an erneuerbare Energien und die Anschlusskosten werden bei Ausbau der alten Öl-oder Gasheizung mit mindestens 30% und bis zu 50% Investitionszuschuss vom Staat getragen.
Diesen Beschluss haben das Bundesbauministerium und das Bundeswirtschaftsministerium nun in gemeinsamer Federführung umgesetzt – und den Entwurf eines neuen Gebäudeenergiegesetzes erarbeitet. Am 19. April hat das Kabinett den Gesetzentwurf verabschiedet. Damit wurde nicht nur ein konkreter Plan für die Umsetzung der Wärmewende, sondern vor allem Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, Industrie und das Handwerk geschaffen.
Weiterführende Informationen erhaltet Ihr hier: Bundesregierung einigt sich auf neues Förderkonzept für erneuerbares Heizen (weiterleitung zur gemeinsamen Pressemitteilung des BMWK und BMWSB)